Mit liebevoller Unterstützung
für Ihren Alltag.
Für ein gutes Gefühl, jeden Tag
in den eigenen vier Wänden.
In 4 einfachen Schritten zu Ihrer individuellen Betreuung.
1. Schritt
Sie nehmen Kontakt mit uns auf und wir melden uns zeitnah zurück. Bei einem Erstgespräch klären wir Ihre Bedürfnisse und Wünsche.
Offen, persönlich und auf Augenhöhe schaffen wir die Basis für eine zukünftige vertrauensvolle Zusammenarbeit.
2. Schritt
Im Erstgespräch klären wir alle offenen Fragen. Gemeinsam besprechen wir, wie wir Sie im Alltag sinnvoll entlasten können.
Wir informieren Sie über Pflegekassenleistungen und helfen Ihnen bei der Antragstellung oder bei Fragen.
3. Schritt
Nach dem Gespräch nehmen wir Sie als Kundin oder Kunde auf. Wir koordinieren die nächsten Schritte und bereiten alles für den Betreuungsstart vor.
Sie erhalten eine feste Betreuungskraft, die Ihre persönliche Ansprechpartnerin ist.
4. Schritt
Innerhalb von vier Wochen startet der erste Einsatz. Dabei lernen Sie Ihre feste Betreuungskraft bei einem Termin kennen.
Zukünftige Termine stimmen Sie dann einfach direkt und flexibel ab, gemeinsam – zuverlässig und individuell.
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Hilfe im Alltag.
Wer kann unsere Leistungen nutzen?
Unsere Angebote richten sich an alle Menschen, die im Alltag Hilfe und Unterstützung benötigen – unabhängig von Alter oder Pflegegrad.
Welche Pflegeleistungen stehen mir zu?
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Sie bei Ihrer Pflegekasse bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, herauszufinden, was Ihnen zusteht.
Kostet das Beratungsgespräch etwas?
Das erste telefonische Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos.
Ein persönliches Gespräch bei Ihnen zu Hause ist mit einem zeitlichen Aufwand verbunden und zählt als anerkannte Dienstleistung. Es kann daher nicht kostenfrei angeboten werden – aber: Wenn Sie einen Pflegegrad haben, kann die Beratung über den sogenannten Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Wie funktioniert die Abrechnung der Leistungen?
Wenn ein Pflegebudget vorhanden ist, rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Bei privaten Leistungen oder wenn Sie beihilfeberechtigt sind, erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei der entsprechenden Stelle einreichen können.
Kann ich die Betreuungskraft auch wechseln?
Ja, Sie können jederzeit eine andere Betreuungskraft anfragen. Wir finden gemeinsam eine passende Lösung.
Was ist, wenn ich einen Termin absagen oder verschieben muss?
Bitte stimmen Sie Änderungen direkt mit Ihrer Betreuungskraft ab. Damit keine Kosten entstehen, sagen Sie den Termin bitte mindestens 24 Stunden im Voraus ab. Andernfalls muss die gebuchte Leistung in Rechnung gestellt werden.
Gibt es bei Ihnen auch Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Ja, solche Beratungseinsätze werden voraussichtlich ab Januar 2026 bei uns angeboten.
Gibt es auch Einsätze am Wochenende oder an Feiertagen?
In der Regel können auch an Wochenenden oder Feiertagen Einsätze stattfinden. Bitte sprechen Sie Ihre Betreuungskraft rechtzeitig darauf an.
Wir zeigen Ihnen, worauf Sie Anspruch haben – und wie wir Sie dabei begleiten.
Aus dem Leben, für das Leben.
Einblicke, Eindrücke und Momente – direkt aus unserem Alltag.